Anreize für eigenen Solarstrom: Mieter zur Sonne!

Eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach rentiert sich bisher nur für Eigentümer. Nun soll der „Mieterstrom“ gesondert gefördert werden.

Fotovoltaikanlagen auf einem Flachdach, im Hintergrund Plattenbauten

Bisher gibt es Mieterstrom vor allem in Pilotprojekten wie hier in Berlin-Hellersdorf Foto: Stadt und Land Berlin/Lichtblick SE

BERLIN taz | Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz dafür sorgen, dass sich Solaranlagen künftig auch auf Mietshäusern rechnen. Bisher werden Fotovoltaik-Anlagen vor allem auf Ein- oder Zweifamlienhäusern installiert, die von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Denn mit dem Einspeisen von Strom aus Dachanalgen ins Netz lässt sich aufgrund der stark gesunkenen Vergütung praktisch kein Geld mehr verdienen.

Rechnen tun sich Solaranlagen vor allem dadurch, dass ein – möglichst großer – Teil des Stroms selbst verbraucht wird. Auf den selbst verbrauchten Strom fallen keine Netzentgelte und keine Stromsteuer an. Je nach Anlagengröße wird auch die EEG-Umlage ganz oder teilweise erlassen.

Das gilt aber nur, wenn der Eigentümer der Solaranlage den Strom wirklich selbst verbraucht. Bei einem Verkauf an Mieter des Hauses wird die EEG-Umlage von derzeit knapp 7 Cent pro Kilowattstunde in vollem Umfang fällig.

Während die Ersparnis pro Kilowattstunde bei Mietshäusern dadurch geringer ist, sind die Kosten sogar höher: Denn nicht nur der Vermieter selbst will eine Rendite für seine Investition bekommen; damit die Mieter den Strom vom Dach nutzen, muss dieser ihnen günstiger angeboten werden als am Markt. Zudem muss sich ein Dienstleister um die Abrechnung und Stromlieferung kümmern.

Direkter Zuschuss geplant

Darum will die Regierung den sogenannten Mieterstrom nun gesondert fördern. Anders als zuvor in Aussicht gestellt, soll aber nicht auf einen Teil der EEG-Umlage verzichtet werden, um eine Gleichbehandlung mit Eigentümern zu erreichen. Stattdessen sieht ein Eckpunktepapier, auf das sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD kürzlich geeinigt haben, einen direkten Zuschuss vor.

Je nach Größe der Anlage soll dieser bei 2,8 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde liegen, was 40 bis 55 Prozent der EEG-Umlage entspricht. Dem Eckpunktepapier zufolge ist dieses Modell zum einen besser mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Zum anderen lässt sich der Zubau so begrenzen: Gefördert werden pro Jahr nur Anlagen mit einer Gesamtleistung von 500 Megawatt.

Ökostromanbieter wie Lichtblick, Naturstrom und Polarstrom, die auch bisher schon einzelne Mieterstromprojekte realisiert haben, begrüßen die Pläne. „Das wird auf jeden Fall helfen, viele Projekte über die Schwelle der Wirtschaftlichkeit zu heben“, sagte Lichtblick-Sprecher Ralph Kampwirth der taz. Tim Loppe von Naturstrom hofft, dass künftig viele typische Stadthäuser mit 10 bis 12 Wohnungen Solaranlagen installieren. „Die differenzierten Zuschüsse sind eine gute Lösung“, sagte er. Polarstrom hätte hingegen die ursprünglich angekündigte reduzierte EEG-Umlage vorgezogen.

Kritik kommt hingegen vom Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft, in dem auch viele konventionelle Energieunternehmen organisiert sind. Durch die Pläne würde „die Mehrheit der Mieter – die beispielsweise in Gebäuden ohne Solaranlage leben – mehr bezahlen als vorher“, sagte Geschäftsführer Steffen Kapferer. Eine andere Sorge hat Grünen-Energieexperte Oliver Krischer: Er fürchtet, dass das Gesetz „angesichts der knappen Zeit vor Ende der Wahlperiode kaum eine Chance auf Umsetzung hat“.

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