Anwohner klagen für Erhalt ihrer Dörfer: Verfassungsgericht soll Kohle stoppen

Anwohner*innen des Braunkohletagebaus Garzweiler II ziehen vor Gericht. Der beschlossene Kohleausstieg bis 2038 wäre das Aus für weitere Dörfer.

Demonstration für den Erhalt der Dörfer

9.8.2020, Dorfspaziergang in Keyenbergam Rande des Braunkohletagebaus Garzweiler Foto: Bernd Lauter/CoverSpot/imago

BERLIN taz | Betroffene des Braunkohletagebaus Garzweiler II nahe Erkelenz in Nordrhein-Westfalen haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Kohleausstiegsgesetz eingereicht. Mit dem neuen Gesetz sei der Handlungsauftrag der Kohlekommission „nicht ansatzweise eingelöst worden“, sagte Dirk Teßmer, der die Initiative „Menschenrecht vor Bergrecht“ als Rechtsanwalt vertritt. Diese will verhindern, dass weitere Dörfer dem Abbau zum Opfer fallen.

„Jeder sollte wissen, dass auch in Deutschland immer noch Menschen ihr Zuhause für den Abbau von Braunkohle verlieren – und das mit voller Zustimmung der Bundesregierung“, sagte Barbara Oberherr, eine Mitbegründerin der Initiative, die im bedrohten Dorf Keyenberg wohnt. Rechtsanwalt Teßmer geht davon aus, dass der „Garzweiler-Paragraph“ vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird.

Dieser stelle einen „einzelnen Tagebau ohne jegliche Begründung als energiewirtschaftlich notwendig dar“, sagte Teßmer. Die Rechte der vertretenen Anwohner*innen sollten „über der Förderung klimaschädlicher Braunkohle stehen“. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sieht in einem Gutachten vom Mai 2020 die Notwendigkeit des Garzweiler Tagebaus „weder aus energiewirtschaftlicher noch aus energiepolitischer Sicht“ als gegeben.

In Garzweiler war es immer wieder zu Protesten von Kohlegegner*innen gekommen. Jüngst besetzten Umweltschützer*innen Kohlebagger des Energiekonzerns RWE. Zehn Aktivist*innen waren mehrere Tage in Polizeigewahrsam und traten in den Hungerstreik.

Kohleausstieg bis 2038

Deutschlands Kohlekraftwerke sollen bis spätestens 2038 abgeschaltet werden. Anfang Juli hatten Bundestag und Bundesrat den Ausstieg aus der Kohleverstromung als einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele beschlossen.

Bevor spätestens Ende 2038 das letzte Kraftwerk vom Netz gehen wird, soll in den Jahren 2026, 2029 und 2032 überprüft werden, ob ein Ausstieg womöglich auch bis Ende 2035 möglich sei. Die Betreiber der Braunkohle-Kraftwerke sollen mit 4,35 Milliarden Euro vom Bund für die Stilllegung ihrer Anlagen entschädigt werden. Auch für den Steinkohle-Ausstieg gibt es Entschädigungen. Zur Strukturstärkung sollen die betroffenen Bundesländer Hilfen von insgesamt 40 Milliarden Euro für den Wegfall der Arbeitsplätze erhalten.

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