Anzeige gegen Facebook-Nutzer: Im Kampf gegen die Trolle

Eine NS-Überlebende wehrt sich juristisch gegen einen Facebook-Hetzer. Seine Kommentare haben sie auf eine Stufe mit den Tätern gestellt.

Auf mehreren Laptop-Bildschirmen ist die Facebookseite zu sehen

Es könnte ein Präzedenzfall sein. Foto: reuters

Wer in sozialen Netzwerken pöbelt, hatte bislang keine gravierenden Konsequenzen zu befürchten. Im schlimmsten Fall wurde der Post vom Betreiber der Seite gelöscht. Dementsprechend hemmungslos sind viele Beiträge formuliert. Doch eben das könnte künftig juristische Folgen haben.

Esther Bejarano wurde unter den Nationalsozialisten in Auschwitz interniert. Sie überlebte, weil sie sich als Akkordeonspielerin ausgab und in das Mädchenorchester des KZs aufgenommen wurde. Bis heute steht die in Hamburg lebende Sängerin auf der Bühne – als Teil der HipHop-Combo Microphone Mafia und als Zeitzeugin, die immer wieder gegen das Vergessen anerzählt.

Just deshalb sei die 90-jährige Holocaustüberlebende nun auf Facebook angegriffen worden, berichtet ndr.de. In einem Post verspottet ein Facebook-Nutzer ihr Engagement als „die große Esther-Bejarano-Show“. Zudem stellt er sie mit den Tätern auf eine Stufe: „Komischerweise werden überall in der Welt alte Menschen für ‚Beihilfe zum Massenmord‘ angeklagt und verurteilt, weil sie mit dem Nazi-Regime kollaboriert hatten. Und nichts anderes hat diese Frau, die ‚um ihr Leben gesungen‘ hat, getan.“

Bejarano, habe „andere mit einem lachenden Auge in den Tod gehen lassen“, indem sie sich „freiwillig zur Bildung eines Lagerchors“ gemeldet habe.

Im Namen eines Freundes der 90-Jährigen hat ein Anwaltsbüro am Dienstag Anzeige gegen den Facebook-Hetzer erstattet. Der Vorwurf: üble Nachrede und Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens. „Eine solche Äußerung ist skandalös“, sagte Bejarano, die unter anderem mit dem Großen Bundesverdienstkreuz geehrt wurde, zu ndr.de. „Auch dass jemand bei Facebook unbehelligt so etwas schreiben kann, ist eine Schande.“

Um künftig gegen pöbelnde Trolle im Netz vorzugehen, könnte ihre Klage ein Präzedenzfall sein.

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