Arbeitnehmerrechte in der Textilindustrie: Bündnis appelliert an Bangladesch

Selbst Arbeitgeberverbände fordern das Land auf, stärker auf Arbeiterrechte zu achten. Für die Hersteller stehen Handelsprivilegien auf dem Spiel.

Näherinnen sitzen in einer Reihe in einer Fabrik

Ende 2016 hatte es in der Textilindustrie in Bangladesch Streiks gegeben Foto: dpa

BERLIN taz | In einem gemeinsamen Aufruf fordern deutsche Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften die Regierung von Bangladesch auf, Arbeitnehmerrechte zu achten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Frauenrechtsorganisation Femnet, der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie sowie der Handelsverband Deutschland appellieren an Premierministerin Hasina Wajed und die lokale Vereinigung der Textilunternehmen, internationale Standards einzuhalten.

Die Unterzeichner kritisieren, dass es „seit Ende letzten Jahres mehrfach zu Verhaftungen und Entlassungen von Gewerkschaftsmitgliedern und anderen Beschäftigten gekommen ist“. Es stehe „der Vorwurf im Raum, diese seien mit dem Ziel erfolgt, die Wahrnehmung der kollektiven Arbeitnehmerrechte zu behindern“.

Man sei „höchst alarmiert und besorgt, dass die Einhaltung und Achtung universeller Menschenrechte nicht gegeben ist“. Die Initiatoren fordern, Entlassungen zurückzunehmen und „wirksame Schritte einzuleiten, die zu einer effektiven Stärkung der Sozialpartnerschaft in Ihrem Land beitragen“.

Im Dezember 2016 hatten Tausende Arbeiterinnen und Arbeiter in den Textilfabriken Bangladeschs aus Protest gegen die Arbeitsbedingungen gestreikt. Sie forderten unter anderem eine Lohnerhöhung von 5.300 Taka (63 Euro) auf umgerechnet rund 180 Euro pro Monat.

Laut Gewerkschaftsangaben wurde im Laufe des Streiks rund 1.600 Beschäftigten gekündigt. Außerdem seien mindestens 35 Beteiligte unter dem Vorwurf, zu Gewalt aufgerufen zu haben, in Polizeigewahrsam genommen.

Bangladesch ist nach China der weltweit größte Kleidungsproduzent. Die Textilindustrie ist für rund 80 Prozent des Exports des Landes verantwortlich. Die Initiatoren des Appells betonen, dass gegenwärtige Zollpräferenzen zwischen der Europäischen Union und Bangladesch von der Einhaltung der Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) abhängig sind. „Schon die Einleitung eines Überprüfungsverfahren könnte bestehende Begünstigungen gefährden“, heißt es in dem Schreiben. Bangladesch hat seit 1972 zahlreiche Abkommen der ILO ratifiziert.

Textilunternehmer des Landes verweisen immer wieder darauf, dass die Preisvorgaben der westlichen Modekonzerne ihnen bei der Lohngestaltung enge Grenzen setzen.

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