Arbeitszeit von LehrerInnen: Teilzeit auch am Nachmittag

Die Berliner Bildungsverwaltung setze ein Urteil zu Teilzeitarbeit nicht um, kritisieren BeschäftigtenvertreterInnen. Dabei verlangt die Verwaltung selbst Frauenförderung.

Teilzeitarbeit ist an Schulen nicht leicht umzusetzen Foto: dpa

Wer in Teilzeit arbeitet, tut dies meist aus einem guten Grund – etwa, weil kleine Kinder zu Hause warten. Nachmittägliche Konferenzen, die keine Rücksicht auf Kita-Schließzeiten nehmen, werden da schnell mal zum Problem. 2015 urteilte das Bundesverwaltungsgericht deshalb im Hinblick auf LehrerInnen: Das Recht auf Teilzeit muss auch nach Unterrichtsschluss gelten.

Doch die Senatsbildungsverwaltung setzt den richterlich verbrieften Rechtsanspruch weiterhin nur zögerlich in die Tat um – und diskriminiert so vor allem die weiblichen Lehrkräfte, die 84 Prozent der rund 8.000 TeilzeitlehrerInnen im Land Berlin ausmachen. „Die konkreten Empfehlungen“ zur Umsetzung des Teilzeiturteils blieben „vage und unter den Vorgaben des Frauenförderplans“, kritisierten Beschäftigtenvertreterinnen vergangene Woche in einer Mitteilung an ihre KollegInnen.

Frauenförderplan ignoriert

Bereits im März hatten die Frauenvertreterinnen in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf in einem Offenen Brief bemängelt, dass man im Haus von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) beinahe zwei Jahre nach dem Urteilsspruch noch immer keine Anweisungen ausgearbeitet habe, wie das Recht auf Teilzeit in den Lehrerzimmern denn eigentlich konkret umgesetzt werden soll.

Nun liegt den Schulleitungen zwar inzwischen ein Papier „Empfehlungen für den Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte vor“. Doch diese bleiben im Detail hinter dem zurück, was der Frauenförderplan von Scheeres’ Verwaltung an „verbindlichen Maßnahmen“ für die berufliche Gleichstellung im Schuldienst einfordert: zum Beispiel bis zu zwei unterrichtsfreie Tage pro Woche – das Papier der Bildungsverwaltung sieht nur einen halben bis einen Tag vor. Auch „familienfreundliche Regelungen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Aktivitäten“ sieht der Frauenförderplan vor.

Wie diese Familienfreundlichkeit allerdings konkret mit den „Notwendigkeiten des Schulbetriebs in Einklang“ zu bringen ist, sollen weiterhin allein die Schulleitungen entscheiden. Damit ziehe sich die Bildungsverwaltung aus der Verantwortung, kritisieren die Beschäftigtenvertreterinnen. Denn natürlich gibt es Dinge wie Klassenfahrten, Elternabende und Schulfeste, die sich nun mal schlecht als Teilzeitaktivitäten organisieren lassen.

Als Kompensation, so die Forderung aus Tempelhof-Schöneberg, soll die Bildungsverwaltung reguläre „Ermäßigungsstunden“ für TeilzeitlehrerInnen festschreiben. Den Stundenausfall im Klassenzimmer sie dann allerdings mit mehr Stellen kompensieren. Doch qualifizierte Lehrkräfte sind rar, und Personal kostet Geld: Ein Grund, weshalb man diese „für alle gerechte Lösung“ wohl nicht wolle, heißt es.

Kolat soll Druck machen

Deshalb appelliert man nun an die Schulleitungen, diese „Ermäßigungsstunden“ bei der Bildungsverwaltung einzufordern: „Ohne Druck der Schulen wird sich nichts verändern.“ Eine andere, die Druck machen könnte, ist Dilek Kolat (SPD), die als Senatorin auch für Gleichstellung zuständig ist. Man lasse den Sachverhalt prüfen, lässt ihr Sprecher mitteilen: „Grundsätzlich ist hier aber die Schulverwaltung zuständig.“

Doch dort hält man sich offenbar nicht unbedingt an „verbindliche Maßnahmen“ zur Frauenförderung, die man selbst beschlossen hatte. Die LehrerInnen müssen das Druck machen wohl selbst übernehmen.

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