videoüberwachung
: Kameras kennen keine Grenzen

Nicht mal Polizisten dürfen es: Für Videoüberwachung durch die Polizei gibt es in Berlin bisher keine Rechtsgrundlage. Auch wenn der Senat dies nun ändern will – weiterhin sollen strenge Auflagen gelten: Die Polizei darf nur an Orten filmen, an denen eine besondere Gefährdung vorliegt.

Kommentar von THOMAS GOEBEL

Die privaten Unternehmer an der Friedrichstraße hingegen filmen schon munter. Ihre Kameras sind nirgendwo registriert, keiner kontrolliert sie, auch wenn sie öffentliche Straßen und Bürgersteige mit in der Linse haben.

Die Folge: Wer heute vom Checkpoint Charlie zur Spree läuft, eine knappe Viertelstunde die Friedrichstraße entlang, wird mindestens von 16 Videokameras beobachtet. Auf wie viel Monitoren die Aufnahmen von ahnungslosen Passanten flimmern, ob sie aufgezeichnet oder an Sicherheitsfirmen übertragen werden, wissen nur die Unternehmen selbst.

Dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also die Freiheit, selbst zu bestimmen, ob man gefilmt werden will und was mit den Aufnahmen geschieht, ein Grundrecht ist – dafür fehlt hier jedes Bewusstsein. Auch in der Öffentlichkeit regt sich wenig Widerstand. Vielleicht, weil die diskret auf Dächer und an Hausecken sitzenden Kameras kaum jemandem auffallen. Nicht einmal Hinweisschilder existieren – obwohl selbst bei zulässiger Videoüberwachung die Information der Überwachten zwingend vorgeschrieben ist.

Videokameras kennen keine Grenze, sie hören nicht dort auf zu filmen, wo der private Raum endet und der öffentliche beginnt. Höchste Zeit, dass ein Gericht die Bedeutung dieser Grenze aufzeigt.