in kürze AKTIONSWERBUNG
: Genug Ware muss sein

Wirbt eine Lebensmittelkette mit Sonderartikeln, muss der Verbraucher drei Tage lang mit den Waren rechnen können. Bei Ausverkauf am ersten Tag sei die Werbung irreführend und wettbewerbswidrig, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. (Az.: 20 U 130/01) (dpa)