Kein Kopfgeld für Kusch

■ Justizbehörde ist vom Sparpaket des Haushalts ausgenommen

Der im Wahlkampf zeitlich gut platzierte Aufschrei von RichterInnen und StaatsanwältInnen im Sommer hat Erfolg gezeigt. Der neue CDU-Justizsenator Roger Kusch ist von der Rechtsblock-Regierung nicht nur von der aufgestellten Sparquote in Höhe eines Kopfgeldes von 1,3 Millionen Euro pro Senatsmitglied befreit worden, ihm werden auch die vom Vorgänger-Senat beschlossenen, aber nicht realisierten Konsolidierungsvorgaben im Personalbereich bei Gerichten, Staatsanwaltschaft und Strafvollzug erlassen und 15 neue Stellen für die Anklagebehörde zugesichert. Damit erhöht sich sein Budget um 5,8 Millionen Euro. „Das ist in einer unkomplizierten Abstimmung in einem Akt der Senatssolidarität so entschieden worden“, sagt Kusch.

In dem Zusammhang werden die Töne von Kusch moderater. Einerseits wirft er der sozialdemokratischen Vorgängerin Lore Maria Peschel-Gutzeit zwar eine „unsolide Haushaltsführung“ vor, in dem sie die Sparvorgaben einfach nicht umgesetzt habe, sodass er nun eine Reihe „ungedeckter Schecks“ übernommen habe. Doch andererseits habe sie eigentlich gar keine andere Möglichkeit gehabt. „Die Konsolidierungsleistungen waren einfach nicht zu erbringen“, meint Kusch, „sonst wäre die Justiz 2003 zusammengebrochen.“

Deshalb habe die neue Regierung beschlossen, durch Entschuldung und den Verzicht auf die rot-grünen Sparvorgaben Gerichte, Staatsanwaltschaft und Strafvollzug auf eine neue Basis zu stellen. Auch die Etats der Arbeits- und Sozialgerichte, die von der Arbeits- und Sozialbehörde unter das Dach von Kusch wandern, bleiben unberührt. Lediglich die Justizbehörde selbst muss mit ihren 400 MitarbeiterInnen 2002 einen Eigensparanteil im Volumen von 20 Stellen aufbringen. „Entlassungen wird es nicht geben“, sagt der Ex-Bundesanwalt, denkbar sei aber, dass in die Behörde abgeordnete Richter und Staatsanwälte wieder zurückgeschickt werden.

Ob die anderen Ressorts aber die zum Wohle von Justiz und Polizei auferlegten Sparvorgaben einhalten können, wenn außergewöhnlich Ereignisse eintreten, vermag Kusch nicht zu sagen: „Ereignisse, die prognostizierbare Horizonte überschreiten, können in Haushaltsberatungen nicht berücksichtigt werden.“ Kai von Appen