Freispruch vorweggenommen

Das Urteil steht fest, ehe es verkündet wird: Ronald Schill wird morgen freigesprochen. Selbst die Staatsanwaltschaft hat gestern auf Freispruch plädiert – nur folgerichtig nach einem Prozess, in dem sich niemand darum bemühte, Schill die angeklagte Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung nachzuweisen. Das sei nicht gelungen, konnte Staatsanwalt Ulf-Dietmar Gerhardt dann auch nur müde verkünden.

Als hätte der Prozess nicht schon für sich gesprochen, verwandte Gerhardt mehr Eifer auf eine Rechtfertigung seiner Behörde als auf das Plädoyer: Schills Unterstellung, aus politischen Gründen angeklagt worden zu sein, sei falsch, so der Staatsanwalt. Eine unabhängige Kammer des Landgerichtes habe Schill in der ersten Instanz verurteilt, und selbst der „ferne Bundesgerichtshof in Leipzig“ habe eine erneute Verurteilung für möglich gehalten. „Diese Tatsachen sprechen für sich.“ Schills Verteidiger Walter Wellinghausen, der ab kommender Woche auch dessen Staatsrat sein wird, hatte er damit eine Vorlage geliefert, seinen Mandanten erneut zum Opfer einer politischen Intrige zu stilisieren: „Dass die Anklage erhoben worden ist, hat etwas mit einer Voreingenommenheit gegenüber Herrn Schill zu tun.“ Der schloss sich den „überzeugenden Ausführungen“ seines Verteidigers an und kommentierte das Verfahren nicht. ee