Recht und Gesetz als Hindernisse

■ Neuaufteilung der Behörden macht Rechtsblock juristische Probleme

Recht und Gesetz stehen beim neuen Hamburger Senat bekanntlich besonders hoch im Kurs. Und werden mithin gnadenlos befolgt, selbst wenn sie erklärten Zielen im Wege stehen. Die Neustrukturierung der Hamburger Behörden, welche die Rechtskoalition beabsichtigt, muss deshalb gerade im wesentlichsten Punkt noch ein wenig warten: Die vorgesehene Zerschlagung der als sozialdemokratische Filzhochburg geltenden Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) kann frühestens zum Beginn nächsten Jahres erfolgen.

Zuvor nämlich müsste das Verwaltungsbehördengesetz von der Bürgerschaft geändert werden, wie CDU-Sprecher Hein von Schassen einräumt. Dieses listet in Paragraph 4 die Fachbehörden der Hansestadt auf, darunter eben als Nummer 5 auch die BAGS. „Den Zuschnitt der Behörden“, so die Auskunft der Justizbehörde, könne jedoch der Senat nicht einfach so ändern. Dessen Recht auf Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Kabinettsmitgliedern in der Geschäftsordnung des Senats beziehe sich nur auf die Zuordnung von Ämtern. Es stehe aber nicht über gesetzlichen Regelungen für die übergeordneten Behörden, „seien diese auch nur formaler Natur“.

Deshalb also übernahm gestern die neue Senatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) die Behörde an der Hamburger Straße komplett von ihrer Vorgängerin Karin Roth (SPD). Nach den Plänen der Rechtskoalition soll sie jedoch die Zuständigkeit für Arbeit an die Wirtschaftsbehörde und die für Gesundheit an die Umweltbehörde abgeben. Im Gegenzug erhielte sie dann als „Präses der Sozialbehörde“ die Zuständigkeit für Familien und Teile des Jugendamtes aus der Schulbehörde sowie das Senatsamt für Gleichstellung hinzu, welches zurzeit direkt dem Ersten Bürgermeister Ole von Beust (CDU) unterstellt ist.

Voraussetzung für den Tausch ist jedoch, den Behördennamen gesetzlich in „Behörde für Soziales“ zu ändern; Gleiches gilt für die projektierte „Behörde für Verbraucherschutz, Umwelt und Gesundheit“ (VUG) sowie für alle anderen Ressorts, die neu geschnitten werden sollen. Die erforderliche Gesetzesänderung durch die Bürgerschaftsmehrheit dürfte frühestens auf der Sitzung am 12. Dezember erfolgen können.

Sven-Michael Veit