Keine Auslieferung wegen Todesstrafe

EU würde gefasste Terroristen wegen der Todesstrafe nicht an die USA ausliefern. BND befürchtet neue Anschläge

BRÜSSEL/PULLACH dpa/rtr ■ Im gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus deuten sich erste Meinungsverschiedenheiten zwischen der Europäischen Union und den USA an. So käme eine Auslieferung in Europa gefasster Terroristen an die USA wegen der dortigen Todesstrafe nicht in Frage. „Es wird keine Auslieferung geben, wenn dies zur Anwendung der Todesstrafe führen würde“, betonte Kommissionssprecher Gunnar Wiegand gestern. Dies sei eine Frage europäischer Prinzipien. Wiegand formulierte damit eine Haltung der 15 EU-Mitgliedstaaten, die allein für Fragen der Auslieferung mutmaßlicher Straftäter an Drittstaaten zuständig sind. „Bisher gibt es kein EU-Recht zur Auslieferung“, sagte Wiegands Kollege Leonello Gabrici. Diese Fragen seien bilateral geregelt. Dies bleibe auch so, wenn der geplante europäische Haftbefehl komme. Der europäische Haftbefehl könne aber zu einer Angleichung der Prozeduren auch bei Verfahren mit Drittländern führen.

Für Deutschland rechnet der Bundesnachrichtendienst (BND) nach den Anschlägen in den USA mit weiteren Attacken islamischer Extremisten und fordert als Konsequenz eine stärkere Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden. „Wir rechnen mit weiteren Anschlägen“, sagte BND-Präsident August Hanning gestern. Bislang habe Ussama Bin Laden alles verwirklicht, was er an Anschlägen angekündigt habe. „Wir nehmen diese Ankündigungen sehr ernst.“ Er könne sich eine „Vielzahl schlimmer Dinge“ vorstellen.