Wie out ist Outing?

Am kommenden Wochenende wird der Bund lesbischer und schwuler JournalistInnen auf seiner Jahreskonferenz den „Kölner Appell“ verabschieden. Das Outing, das lange Zeit aus dem homopolitischen Instrumentarium gestrichen war, soll damit zurückkehren. Aber tun sich die AktivistInnen damit wirklich einen Gefallen?

von AXEL KRÄMER

Wenn ein Spitzenpolitiker wie Klaus Wowereit aus seinem Privatleben ein Geheimnis macht, kann das in der Öffentlichkeit schon mal zu Spekulationen führen. So hat die selbst ernannte „Skandalautorin“ Else Buschheuer neulich im Interview mit dem Tagesspiegel behauptet, der Berliner Regierungschef sei in Wirklichkeit gar nicht schwul, sondern habe mit seinem Selbstouting nur einen Publicitygag landen wollen. Freilich war die Bemerkung der Berufsprovokateurin nur satirisch gemeint. Doch ein Wunder wäre, wenn die Boulevardpresse dieses Gerücht nicht eines Tages begierig aufnehmen und eine heterosexuelle Affäre dazudichten würde. Könnte sich Wowereit – ohne von seinem Privatleben nicht doch noch etwas preiszugeben – dagegen ernsthaft zur Wehr setzen?

Zumindest würden seine Chancen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht gut stehen. Vermutlich fände sich hierzulande kein Richter, der die Unterstellung einer auch noch so halluzinativen Liebesbeziehung Wowereits mit einer Frau als Diffamierung auslegen würde. Ganz anders verhält es sich im umgekehrten Fall – nämlich wenn einem Politiker homosexuelle Neigungen oder Affären zugeschrieben werden. Und zwar unabhängig davon, ob sie frei erfunden sind oder der Wahrheit entsprechen.

Mit schwerem juristischem Geschütz ging im April der thüringische Ministerpräsident Bernhard Vogel gegen das schwul-lesbische Szenemagazin Buschfunk vor, das in einem satirischen Text über dessen mutmaßliche Homosexualität spekuliert hatte. Das Gericht sah Vogels Persönlichkeitsrechte verletzt: Eine halbe Million Mark oder zwei Jahre Haft drohte es den Beklagten an, sollten diese sich weiter öffentlich zu den Gerüchten äußern.

Auch einige Medien sprangen dem unverheirateten Ministerpräsidenten, der sein Privatleben lieber geheim halten möchte, sofort zur Seite: „Wer sich hauptsächlich über die Wahl seiner Sexualpartner definiert“, giftete die Ostthüringer Zeitung in einem Kommentar, „sollte nicht unter die Gürtellinie hauen.“

Möglicherweise wird die ungewöhnlich harsche Reaktion auf das eher beiläufige Buschfunk-Outing jedoch das Gegenteil von dem bewirken, was sie bezwecken sollte. Denn die unterschiedlichen Maßstäbe im Umgang mit homo- und heterosexuellem Privatleben sind nun der Auslöser für eine heftige Kontroverse im „Bund lesbischer und schwuler JournalistInnen“ (BLSJ), der am kommenden Wochenende in Köln seine Jahreskonferenz abhält.

Eine kleine Gruppe von Mitgliedern, die von Vogels Homosexualität überzeugt sind und die Gerüchte nicht auf sich beruhen lassen wollten, preschten noch vor der Einholung eines Mehrheitsbeschlusses mit entsprechenden Anspielungen an die Öffentlichkeit. „Ein Verein schwuler Journalisten droht Politikern mit Outing“, titelte daraufhin die Süddeutsche Zeitung, und die bundesweite schwul-lesbische Monatszeitung Queer setzte gleich noch einen drauf: „Ist Thüringens Ministerpräsident Vogel gemeint?“ Zur bevorzugten Zielscheibe wurde der Politiker nicht nur durch sein drastisches Vorgehen gegen den Buschfunk, sondern auch aufgrund seines besonders verbissenen Engagements gegen die Homoehe.

Die Initiatoren des „Kölner Appells“, der auf der Bundesversammlung des BLSJ verabschiedet werden soll, sehen in Vogels Verhalten einen Widerspruch zu seiner persönlichen Integrität, den es ihrer Ansicht nach aufzulösen gilt. So heißt es in einer Passage, „die sexuelle Orientierung von Personen des öffentlichen Lebens“ müsse diskutiert werden, „wenn sie für das Verständnis einer Geschichte“ oder „zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Person erforderlich ist“. Zwar ist der „Kölner Appell“ sehr allgemein formuliert und es werden keine ausdrücklichen Beispiele genannt – doch die Absicht, dem fast siebzigjährigen thüringischen Ministerpräsidenten das öffentliche Eingeständnis einer Lebenslüge abringen zu wollen, ist nur allzu offensichtlich.

Zwischen den Zeilen lauert der Vorwurf, Vogel trage in der politischen Auseinandersetzung um die Homoehe einen stellvertretenden Konflikt um seine eigene unbewältigte Homosexualität aus. Das mag unter bestimmten Voraussetzungen schlüssig klingen, ist einer breiten Öffentlichkeit jedoch kaum zu vermitteln. Angesichts der fragwürdigen Beweislage könnte der Schuss der Outingaktivisten eher nach hinten losgehen und als reine Boshaftigkeit oder gar als dreister Racheakt wahrgenommen werden. Ohnehin ist der Zug Homoehe längst abgefahren und die Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns vor dem Bundesverfassungsgericht auf ein Minimum geschrumpft. Ein öffentliches Coming-out des Ministerpräsidenten wird die geplante Outingaktion gewiss nicht zur Folge haben – unabhängig davon, ob dieser nun tatsächlich schwul ist oder nicht.

Lange Zeit schien in Deutschland ein Konsens darüber zu herrschen, auf Outing als Druckmittel zu verzichten. Rosa von Praunheim hatte noch zu Beginn der Neunzigerjahre den geballten Zorn der Community auf sich gezogen, als er mit der ersten Outingkampagne hierzulande eine Reihe von schwulen und lesbischen Prominenten vor laufenden TV-Kameras beim Namen nannte. Dabei beabsichtigte er nach eigenem Bekunden keineswegs, irgendjemanden auszugrenzen oder ins Abseits zu befördern – vielmehr ging es ihm darum, Homosexualität in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und der tagtäglichen Vorbildproduktion in den Massenmedien schwule und lesbische Leitbilder entgegenzusetzen. Outing wollte Praunheim eher als Anstoß für ein öffentliches Coming-out verstanden wissen, doch angesichts der Woge der Empörung, die ihm entgegengeschlagen war, hielt er sich fortan zurück.

Gleichwohl fand seine Idee Nachahmer. So hat etwa das Nachschlagewerk mit dem eher missverständlichen Titel „Out!“ von Axel Schock und Karen Susan Fessel inzwischen eine Art Kultstatus erlangt. In seiner aktuellen Auflage listet das Lexikon hunderte „berühmte Schwule, Lesben und Bisexuelle“ auf. Ganz im Sinne Praunheims wollen die Autoren auf den „großen Anteil“ einer sexuellen Minderheit „am gesellschaftlichen und kulturellen Leben“ hinweisen – unter ihnen etwa FDP-Chef Guido Westerwelle und Sachsens Exinnenminister Heinz Eggert (CDU), die sich bislang mit einem öffentlichen Coming-out noch zurückhalten, für die Nennung in „Out!“ jedoch ihre Zustimmung erteilt haben.

Eine neue Stoßrichtung erhielt die Outingdebatte jedoch durch den Fall des Nachrichtensprechers Jens Riewa, der in der Erstauflage des Nachschlagewerks in einer Textpassage erwähnt wurde – allerdings ohne zuvor seine Zustimmung gegeben zu haben. Riewa sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und die zukünftige Karriere bedroht, verklagte darum den Verlag auf eine Schwindel erregende Summe Schmerzensgeld – und brachte damit auf einen Schlag die gesamte Szene gegen sich auf. Die Empörung über Riewas panikartige Reaktion war so groß, dass er sich in einschlägigen Kreisen als Klemmhomo an den Pranger stellen lassen musste – gleich, ob er nun tatsächlich schwul, bisexuell oder hetero ist.

Schock hingegen, der Riewa zu diesem Schritt provoziert hatte, konnte sich unter Schwulen und Lesben einer nahezu ungeteilten Solidarität erfreuen. Diese speiste sich jedoch hauptsächlich aus Wut und Verbitterung darüber, dass sich auch heutzutage noch für die Bezeichnung „schwul“ Schadenersatz einfordern lässt. Trotzdem schien Outing nun ausgerechnet zu jenem Zeitpunkt breiten Zuspruch innerhalb der Community zu finden, als es dabei war, zum „Outcasting“ zu mutieren.

Für neuen Zündstoff in der Debatte sorgte nun das Hamburger Schwulenmagazin hinnerk. In der Augustausgabe definiert Redakteur Axel Schock Outing als „unfreiwilliges Bloßstellen von Schwulen und Lesben“ und behauptet auch noch im selben Atemzug, dies müsse eigentlich „ein jeder Schwule und eine jede Lesbe“ wissen.

„Bloßstellen“ heißt nichts anderes, als jemanden zu blamieren, zu beschämen und an den Pranger zu stellen. Angesichts der zahlreichen verstorbenen Schwulen und Lesben, die in Schocks Lexikon aufgelistet sind, mutet das befremdlich an. Viele von ihnen haben sich zu Lebzeiten nie zu ihrer Homosexualität bekannt und vermutlich auch keine Zustimmung für ein posthumes Outing erteilt.

Ganz nebenbei liefert Schock jedoch mit seiner aggressiven Outingdefinition eine Steilvorlage für spitzfindige Staatsanwälte, die im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kampagne gegen den thüringischen Ministerpräsidenten um den Nachweis der Diffamierung bemüht sein werden. Die Unterstellung einer Lebenslüge ist ein schweres Kaliber – besonders, wenn sie einen Politiker trifft. Von der ursprünglichen Idee, positive Leitbilder für Schwule und Lesben schaffen zu wollen, bleibt in der gegenwärtigen Outingdebatte jedenfalls nicht mehr viel übrig.

AXEL KRÄMER, 35, ist freier Autor. Er lebt in Berlin