Die vermasselte Propagandashow

Weil der Neonazi Günter Deckert rechtskräftig aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurde, verbietet das bayerische Wahlgesetz seine Bewerbung als OB-Kandidat in Nürnberg. Der Ruf der Stadt scheint gerettet, und die Stadtspitze atmet auf

aus Nürnberg BERND SIEGLER

Der ehemalige NPD-Chef und mehrfach vorbestrafte Neonazi Günter Deckert hatte sich das so richtig gut vorgestellt: In der ehemaligen Stadt der NSDAP-Reichsparteitage auf der NPD-Tarnliste „Bürgerinitiative Ausländerstopp – Nürnberg muss deutsch bleiben“ zur Oberbürgermeisterwahl im März nächsten Jahres antreten und im Wahlkampf mit antisemitischer Hetze und Ausländer-raus-Parolen so richtig die Sau herauslassen. Daraus wird nun nichts.

Da Deckert gerichtlich aus dem Staatsdienst entfernt worden ist, darf der 61-Jährige nach dem bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz nicht zur Wahl antreten, teilte Stadtrechtsdirektor Hartmut Frommer mit. „Deckert kann und darf nicht OB-Kandidat sein oder werden, er ist nicht wählbar“, erklärte Frommer gestern gegenüber der taz. Frommer beruft sich dabei auf den entsprechenden Artikel über die Wählbarkeit für das Amt des ersten Bürgermeisters und des Landrats. Demnach kann nicht gewählt werden, „wer von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden ist“. Beides ist bei Deckert geschehen.

Am 9. November 1988 wurde der Studienrat mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim wegen „mangelnder Distanzierung vom Rechtsradikalismus“ aus dem Schuldienst in Baden-Württemberg entfernt, gleichzeitig wurden ihm die Pensionsansprüche aberkannt. Da das Urteil gegen den Auschwitz-Leugner rechtskräftig ist, kommt er als OB-Kandidat in Nürnberg, aber auch anderswo in Bayern nicht mehr in Betracht. Auch als ehrenamtlicher Stadtrat kann Deckert in Nürnberg nicht kandidieren, dazu müsste der Weinheimer seinen Wohnsitz in Nürnberg haben.

Damit haben sich die Befürchtungen der Stadtspitze zerstreut, eine Kandidatur Deckerts könnte den Bemühungen schaden, sich international als Stadt der Menschenrechte zu profilieren. Der Rechtsextremist könne, so Frommer, höchstens noch bei Wahlkundgebungen für die NPD-Tarnliste in Nürnberg auftreten und Wahlkampf führen, aber nicht mehr für seine Person.

Nach seiner Entlassung aus einer fünfjährigen Strafhaft unter anderem wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass im Oktober letzten Jahres hatte Deckert immer wieder versucht, bei Kommunalwahlen anzutreten.