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URTEIL: SÄNGERBUND
: Jetzt mit Queerflöten

Der Badische Sängerbund muss drei Schwulen- und Lesbenchöre aufnehmen, entschied das Landgericht Karlsruhe gestern. Begründung: Homosexualität stehe nicht im Widerspruch zur Pflege des Chorgesangs und sei somit mit der Satzung des Sängerbundes vereinbar. (dpa)