Zwick zieht den Kopf aus der Schlinge

■ Doch kein Betrüger, sondern nur Steuerhinterzieher

Landshut (AP) – Gleich zu Beginn des Prozesses gegen den niederbayerischen „Bäderprinzen“ Johannes Zwick vor dem Landgericht Landshut hat sich die Staatsanwaltschaft gründlich in die Nesseln gesetzt: In ihrer Anklage warf sie dem Sohn des in die Schweiz geflohenen Strauß-Freundes Eduard Zwick besonders schwere Steuerhinterziehung und Betrug in Millionenhöhe vor. Mit falschen Vermögensangaben habe er 1990 die Niederschlagung der damals knapp 71 Millionen Mark Steuerschulden seiner Eltern erreicht. Der Vorsitzende Richter nahm der Staatsanwaltschaft flugs den Wind aus den Segeln: Die Wirtschaftsstrafkammer habe den Betrugsvorwurf bereits im Eröffnungsbeschluß wegen erheblicher rechtlicher Bedenken zurückgewiesen. Jetzt muß sich der 39jährige nur noch wegen Steuerhinterziehung verantworten. Zwicks Verteidiger frohlockten: Der „Kardinalfehler“ der Anklagebehörde sei möglicherweise ein Revisionsgrund. Die Staatsanwaltschaft legt Johannes Zwick zur Last, das Vermögen seiner Eltern in Verhandlungen mit dem bayerischen Finanzministerium bewußt verschleiert zu haben. Er habe 1988 einen gefälschten Vermögensstatus vorgelegt, in dem der Besitz der Eltern auf maximal 25 Millionen Mark beziffert worden sei, während er sich in Wahrheit auf mindestens 300 Millionen Mark belaufen habe, sagte Staatsanwalt Robert Mader.