■ Entschädigung
: 2.000.000 für Estland

Bonn (dpa) – Als Geste der Wiedergutmachung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in Estland leistet die Bundesrepublik eine einmalige finanzielle Zahlung von zwei Millionen Mark für soziale Einrichtungen. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes soll diese Entschädigungsleistung besonders den „individuellen Bedürfnissen“ der in Estland lebenden NS-Opfer zugute kommen. Die estnische Regierung habe dafür eine Reihe konkreter Projekte vorgeschlagen.