Freispruch

Mit Freisprüchen für einen früheren DDR-Grenzposten und seinen Zugführer endete gestern der 28. Mauerschützenprozeß vor dem Landgericht. Für die Richter war es unwiderlegt, daß der heute 43jährige Soldat am 22. April 1987 nur einen Warnschuß abgab, als ein damals 20jähriger Flüchtling über die Mauer kletterte. Der Mann entkam, wurde aber an der Hand verletzt. Entsprechend der Version des Schützen, er habe neben den Flüchtling gezielt, ging das Gericht davon aus, daß kein auch nur bedingter Tötungsvorsatz vorgelegen habe.dpa