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: Trivialschicksal

„Pro + Contra: Homo-Ehe“, ARD, Donnerstag, 21.45 Uhr

Neeeiiiin! Nicht schon wieder dieses blöde Thema! Und es kam, wie es mit den geladenen Gästen zwangsläufig kommen mußte: Man stritt sich über die Frage, ob die Ehe nun für Lesben und Schwule geöffnet werden solle oder nicht, wobei beide Seiten darin übereinstimmten, daß an der Ehe selbst nicht gerüttelt werden dürfe. Somit blieb das Kernproblem außen vor. Nämlich, mit welchem Recht der Staat sich überhaupt in die Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen einmischt.

Logik, nein danke: Die Contras behaupteten, man wolle selbstredend niemanden diskriminieren, aber die Ehe müsse nun mal Mann und Frau vorbehalten bleiben. Ein katholischer Moraltheologe und MdB Norbert Geis (CSU) mühten sich intensiv, dies zu begründen, was ihnen allerdings – wie konnte es anders sein? – nicht gelang. Ein amüsantes Schauspiel war es jedoch allemal, wie der eine entrückt lächelnd davon faselte, daß Lesben und Schwule unter einer „schicksalhaften Beeinträchtigung“ litten, und der andere, immerhin rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zunehmend fahriger wurde und ihm eine vernünftige Antwort partout nicht einfallen wollte.

Auch die Pro-Seite ging mit dem Schlachtruf in die Debatte, daß es mit der Diskriminierung von Lesben und Schwulen ein Ende haben müsse, und dafür sei das Heiratsrecht – oder doch zumindest so etwas Ähnliches – ganz wichtig. Der niedersächsische Sozialminister Hiller (SPD) sprach sich für die eingetragene Partnerschaft aus – Haken an der Sache: Kein Adoptionsrecht für Homos. Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen, der sich in bekannter Manier durch seinen Part rüpelte, fand eine solche Konstruktion akzeptabel, allerdings müsse es eine Gleichstellung mit den Rechten der Hetero-Ehe geben. Ja was denn nun?

Es ist doch trivial: Gleiche Rechte für alle wird es nur dann geben, wenn die Ehe jeder/m offensteht und zugleich keine finanziellen und rechtlichen Vorteile mehr bringt. Erst die Abschaffung der Eheprivilegien und die Ausdehnung von Rechten (etwa Besuchs- und Zeugnisverweigerungsrecht) auf einen individuell selbstgewählten Personenkreis ermöglichen tatsächliche Wahlfreiheit in bezug auf die Lebensweise. Fazit: Diese Sendung hätten frau und man sich schenken können. Christina Schenk