Wohngemeinschaft ade – Scheiden tut nur manchmal weh

Das waren Zeiten, als eine WG weit mehr war als bloß ein Platz zum Abhängen. Heute kriegen einige Sonntags-tazler beim Wort WG fettige Pickel. „Vor allem ewig dreckig“ – nicht nur aus Gründen der Reinlichkeit floh Kollege Thomas D. die WG. „WG – nein danke“, sagt auch Jürgen G. und baut sich ein Dachgeschoß aus. Nur einer bleibt der alten Form treu. Dieter R.: „WG ist Dreierbeziehung.“ Was aber, wenn der Männertraum mal zu Ende geht? Kann der Vermieter dann verlangen, daß der Abtrünnige sein Zimmer streicht?

Er darf es nicht, hat das Landgericht Kassel entschieden, auch dann nicht, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht. Der sei nämlich mit der Wohngemeinschaft als Ganzes geschlossen worden, der Auszug eines einzelnen Bewohners beende diesen Vertrag nicht. Allerdings müßten sich Bewohner, die vor der Auflösung der Gemeinschaft ausgezogen seien, an den Renovierungskosten beteiligen. (Az. IS398/94) Foto: Andreas Varnhorn