Geplanter Mord an Liebhaber

■ Mord an Rechtsanwalt konnte nicht nachgewiesen werden

Im Sensationsprozeß um die Ermordung des 56jährigen Rechtsanwalts Lethgau ist der 30jährige Kfz-Sachverständige Gerd R. gestern wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seine mitangeklagte 36jährige Freundin, die auch über Jahre Geliebte des Mordopfers war, erhielt von der 28. Großen Strafkammer des Landgerichts dreieinviertel Jahre Freiheitsstrafe, wird aber auf freien Fuß gesetzt.

Der schwerreiche Anwalt war am 28. September 1993 am hellichten Tag in einem Bürogebäude am Kurfürstendamm durch mehrere Pistolenschüsse niedergestreckt worden. Im Laufe des über drei Monate dauernden Prozesses war die Mordanklage fallengelassen worden. Der Angeklagte hatte vor Gericht den Mord an dem Anwalt bestritten. Er räumte lediglich ein, 30.000 Mark gezahlt zu haben, damit der Rechtsanwalt durch einen fingierten Verkehrsunfall umgebracht wird. Dazu kam es jedoch nicht. ADN