EHEGATTENSPLITTING
: Auch bei homosexuellen Paaren

KÖLN | Ein Urteil des Finanzgerichts Köln weckt Hoffnungen auf ein Ehegattensplitting auch für Homo-Paare. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien eingetragene Lebenspartner bei Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln, entschied das Gericht (Az.: 4 V 2831/11). Die anhängigen Verfassungsbeschwerden zu dieser Frage haben nach Einschätzung der Kölner Richter „durchaus Erfolgsaussichten“. (dpa)