Klage gegen Rauchverbot

BERLIN taz ■ Mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband im Rücken zieht ein Tübinger Kneipenwirt gegen das baden-württembergische Nichtraucherschutzgesetz vors Bundesverfassungsgericht. Die Klage in Karlsruhe sei am Freitag auf den Weg geschickt worden, teilte der Dehoga mit. Der Wirt mache die Verletzung seines Grundrechte auf freie Berufsausübung sowie des Eigentumsrechts geltend. Mit Ein-Raum-Kneipe kann er kein Raucherzimmer einrichten. In Baden-Württemberg darf seit 1. August nur in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten gequalmt werden. Ähnliche Regelungen haben fast alle anderen Bundesländer verabschiedet – zuletzt diese Woche Nordrhein-Westfalen. Vielerorts treten die Verbote zum Jahresanfang in Kraft. In Bayern sind künftig auch keine Raucherzimmer erlaubt. LÖW