KINDERRECHTE
: Lieber konkret werden

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, hält wenig davon, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dies sei nicht der richtige Ort. „Konkrete Gesetze und vor allem praktische Vorkehrungen sind besser“, sagte er. Man solle die Verfassung nicht mit allgemeinen Zielbestimmungen überfrachten. (ap)