Berufung gegen Gasnetz-Urteil

ENERGIE Gasag und Berlin weiter im Clinch bei Gasnetz-Konzession

Das Gasnetz-Urteil des Landgerichts Berlin wird sowohl vom Land Berlin wie vom Energieunternehmen Gasag angefochten. „Mein Haus wird dagegen Berufung einlegen“, kündigte Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) am Donnerstag bei einem Treffen des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller an. Aus Sicht seines Hauses gebe es nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung des Gerichts mehrere Berufungsgründe.

Dazu erklärte Gasag-Sprecher Rainer Knauber auf Anfrage, dann werde die Gasag ebenfalls in Berufung gehen. Zugleich unterstrichen beide Seiten ihr Interesse an einer Kooperationslösung beim künftigen Betrieb des Gasnetzes in Berlin.

Ein Erbe Nußbaums

Das Landgericht Berlin hatte im Dezember 2014 geurteilt, dass die von der Finanzverwaltung unter Kollatz-Ahnens Vorgänger Ulrich Nußbaum (parteilos) entschiedene Vergabe der Gaskonzession an die landeseigene Berlin Energie rechtlich unzulässig ist. Berlin Energie habe seine Eignung nicht ausreichend nachgewiesen. Es handele sich um keinen eigenständigen Betrieb, sondern einen unselbstständigen Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Zudem habe bei der Vergabe ein Finanzierungskonzept gefehlt.

Kollatz-Ahnen betonte, er sehe in einer „Kooperations- und Verhandlungslösung“ die beste und schnellste Einigung im Streit mit der Gasag. „Dazu habe ich dem Senat Vorschläge gemacht.“ Angesichts eines möglicherweise jahrelangen gerichtlichen Streits sei eine Kooperation mit der Gasag beim Betrieb des Gasnetzes im Interesse der Bürger und der Wirtschaft „der einzige Weg, der schneller zu einem Ergebnis führen kann“. (dpa)