Kinder unter zehn haften nicht

KARLSRUHE dpa ■ Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können generell nicht für Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit fahrenden Autos haftbar gemacht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines achtjährigen Jungen klargestellt, der sein Fahrrad auf dem Gehsteig führerlos vor sich herrollen ließ. Bei dieser Aktion war das Rad auf die Straße geraten und gegen ein entgegenkommendes Fahrzeug gekracht. Der Autofahrer klagte auf Schadenersatz von mehr als 1.100 Euro plus Gutachterkosten. Der BGH lehnte die Klage ab (Az.: VI ZR 42/07).