Gerichtsurteil gegen Studiengebühren

GIESSEN taz ■ Wegen erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat sich das Verwaltungsgericht Gießen gegen die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren in Hessen gewandt. Wie das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Eilbeschluss entschied, widerspricht das hessische Studienbeitragsgesetz Artikel 59 der Landesverfassung. Darin ist geregelt, dass die Erhebung von „Schulgeld“ nur bei wirtschaftlich leistungsfähigen Studenten zulässig ist. Die Gießener Richter verwiesen darauf, dass das Landesgesetz, nach dem seit Beginn des Wintersemesters 2007/08 pro Semester 500 Euro Studiengebühr fällig werden, diese Unterscheidung nicht vornimmt. Als unerheblich wertete das Verwaltungsgericht den Umstand, dass das Land Hessen allen Studenten ein Darlehen anbietet, die die Studiengebühren nicht aufbringen können.