Gericht stärkt Porsche

Konzern siegt im Streit mit dem VW-Betriebsrat über die Macht der VW-Belegschaft in der Porsche-Holding

BERLIN ap/dpa ■ Der Porsche-Konzern hat im Streit mit dem VW-Betriebsrat über die Machtverhältnisse in der künftigen Porsche-Holding einen Sieg errungen. Das Arbeitsgericht Stuttgart wies gestern Anträge der VW-Arbeitnehmervertretung gegen umstrittene Mitbestimmungsregeln ab. Der Richter sagte, die entsprechenden Fragen könne man nur in einem Hauptsacheverfahren klären. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh kündigte umgehend Rechtsmittel an. Porsche sieht sich dagegen bestärkt.

Hintergrund des Konflikts ist eine Vereinbarung des Porsche-Vorstands mit dem Betriebsrat des Sportwagenbauers, die der VW-Betriebsrat als ungerecht empfand. Die Porsche-Holding soll in Zukunft zwei Töchter führen: den Sportwagenbauer und die Beteiligung an VW. Porsche hält derzeit rund 30 Prozent an VW, nach dem Fall des VW-Gesetzes am Dienstag wird eine Aufstockung auf über 50 Prozent erwartet.

Nach der Vereinbarung sollen die Belegschaften von VW und Porsche jeweils gleich viele Vertreter in Betriebsrat und Aufsichtsrat der neuen Holding entsenden, obwohl VW um ein Vielfaches größer ist. Dagegen hatte VW-Betriebsratschef Osterloh geklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt.

Damit wollte er verhindern, dass die neue Porsche-Holding ins Handelsregister Stuttgart eingetragen wird. Dem Richter zufolge wäre das Registergericht an eine Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht gebunden. Eine Entscheidung wäre „ein vorläufiges Gutachten über die Mitbestimmung gewesen.“ Möglicherweise wären auch die Beteiligungsrechte der Porsche-Belegschaft beschnitten worden.