Karlsruhe stärkt Parlament

MITSPRACHE Das Bundesverfassungsgericht gibt Eilantrag von SPD-Bundestagsabgeordneten statt

KARLSRUHE dapd | Die Anwendung des erweiterten Eurorettungsfonds EFSF stößt in Deutschland auf rechtliche Probleme. Das Bundesverfassungsgericht stoppte vorläufig die Bildung eines Sondergremiums, das in dringenden Fällen statt des Bundestagsplenums über Maßnahmen zur Eurorettung entscheiden soll. Das Bundesverfassungsgericht erließ eine einstweilige Anordnung gegen das neunköpfige Gremium und gab damit einer Eilklage der beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz statt. Das Gericht begründete seine vorläufige Entscheidung damit, dass das Sondergremium Entscheidungen treffen könnte, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags berühren. Diese „mögliche Rechtsverletzung“ wäre durch eine spätere Gerichtsentscheidung in der Hauptsache nicht rückgängig zu machen, da Deutschland „völkerrechtlich bindende Verpflichtungen“ eingegangen wäre.

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