Auch nicht liberaler als Bayern

Die Pläne, auch in Bremen eine kleine, freie, reformpädagogische Grundschule zu gründen, stoßen in der Bildungsbehörde auf Widerstand. Jetzt soll das Verwaltungsgericht helfen

von JAN ZIER

Eine kleine Schule soll es werden, vor allem mit 45 Kindern unter zwölf und integrierter Kindergartengruppe. Eine sechsjährige Grundschule mit reformpädagogischem Ansatz, mit jahrgangsübergreifenden Klassen, eine Schule, die „gerne aufgesucht“ wird, frei ist von „unnötigen Zwängen“. Eine freie Schule, die es so ähnlich auch in anderen Bundesländern gibt. Doch wenn es nach dem Willen der bremischen Bildungsbehörde geht, wird aus dem Projekt nichts. Nun soll das Verwaltungsgericht Abhilfe schaffen – heute werden die InitiatorInnen der freien Schule Klage einreichen.

Ursprünglich wollte die „Freie Schule Bremen“ bereits zum kommenden Schuljahr beginnen, zunächst mit 15 Kindern und einer Lehrkraft. Im Ressort hat man das Konzept zwar „intensiv besprochen“ und „sorgfältig geprüft“, wie Sprecherin Karla Götz sagt – den Antrag auf Genehmigung dann aber doch abgelehnt. Mit dem Hinweis auf das Grundgesetz, das private Volksschulen nur zulässt, „wenn ein besonderes Interesse“ an ihnen besteht. Das gilt zumeist für religiöse Bekenntnisschulen, aber auch die Waldorf- oder Montessori-Schulen.

Ein „besonderes pädagogisches Konzept“ sei nicht zu erkennen, begründet die Bildungsbehörde ihre Ablehnung. Was die InitiatorInnen für ihre „Freie Schule“ wollten, gebe es in Bremen „einzeln oder gruppiert“ auch an den staatlichen, etwa an der Grundschule Borchshöhe oder in der Kinderschule Bremen – dort sogar „nahezu vollständig“. Die verbleibenden Differenzen seien „geringfügig“, weitere Reformschulen also nicht notwendig.

Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht sind die SchulgründerInnen gescheitert. Rechtsanwalt Martin Sträßer aus Chemnitz – der auch ähnliche Vorhaben in anderen Bundesländern vertritt – ist sich jedoch sicher, dass das Projekt „auf Dauer“ nicht zu verhindern sei. Spätestens, wenn der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht lande, so Sträßer, „ist relativ klar, dass wir gewinnen“. In Berlin-Kreuzberg allerdings wurde eine freie Schule nach 13 Jahren zwar genehmigt – doch als der Erfolg gerichtlich erstritten war, hatte sich der Trägerverein aufgelöst.

Derzeit gibt es rund 85 freie Alternativschulen in Deutschland. Baden-Württemberg und Sachsen haben sich dabei als eher liberal erwiesen, Bayern und Bremen indes als eher restriktiv. Und in Niedersachsen, sagt Sträßer, seien zwar die Gesetze großzügiger, deren Anwendung aber nur bisweilen.

In Bremen wiederum, sagen die InitiatorInnen, habe man ihnen bedeutet, sie seien politisch nicht erwünscht. Das sich ihre pädagogischen Ansätze aber auch in den staatlichen Schulen wiederfänden, sagt Sträßer, „ist einfach nicht wahr“. So soll die neue Grundschule altersgemischt sein, mit einer Gruppe für die Sechs- bis Neunjährigen, und einer für die Neun- bis Zwölfjährigen. Zudem soll es keine Noten geben. Auch eine Schulleitung im herkömmlichen Sinn ist nicht vorgesehen, dafür aber Entscheidungen, die nach dem Konsensprinzip gefällt werden – und auf basisdemokratischer Selbstverwaltung beruhen. Im Gegenzug müssten die Eltern Schulgeld zahlen, bis zu 200 Euro im Monat, je nach Einkommen. Zwar arbeitet auch die Prinzhöfte-Schule in Bassum mit einem ähnlichen Konzept. Doch die, sagt Gustav Schmitz vom Freie Schule Bremen e.V., sei mit 100 SchülerInnen bereits zu groß. Und zu weit weg.