Ermittlungen nach Anti-Nazi-Demos illegal

BERLIN taz | Die Staatsanwaltschaft geht rechtswidrig gegen Demonstranten vor, die in Dresden gegen Neonazis auf die Straße gingen. Die Ermittlungen sind laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags wegen einer „Strafbarkeitslücke“ nicht rechtmäßig. Demnach können für Taten im Zeitraum von Januar 2010 bis April 2011 weder das für verfassungswidrig erklärte Landesversammlungsgesetz noch das Bundesversammlungsgesetz angewendet werden. Das sächsische Gesetz sah eine Höchststrafe von zwei Jahren vor, im Bundesgesetz sind es drei Jahre.

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