BUNDESRAT
: Gesetz für Gentests an Embryonen gebilligt

BERLIN | Der Bundesrat hat das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) passieren lassen. Damit werden Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen künftig legal. Paare, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist, sollen künftig die Möglichkeit eines solchen Gentests erhalten. Bei der PID werden Embryonen aus künstlicher Befruchtung in einem sehr frühen Stadium auf Erbkrankheiten oder Behinderungen untersucht. (dapd)