Keine Kündigung bei Beleidigung

MAINZ dpa ■ Die Beleidigung von Vorgesetzten und Kollegen rechtfertigt nicht ohne weiteres die fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem gestern bekannt gewordenen Urteil. Maßgeblich seien vielmehr die Gesamtumstände. So könne sich bei einer heftigen Diskussion die gegenseitige Aggression derart steigern, dass auch unüberlegte Äußerungen fielen. In diesen Fällen wäre eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig (Urteil vom 28. Februar 2007 – 9 Sa 908/06). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Es befand, der Arbeitgeber habe mit der fristlosen Kündigung voreilig gehandelt.