Mütter profitieren von der Aufstockung von Minirenten

ALTERSSICHERUNG Für die „Zuschussrente“ wird die Erziehung eines Kindes höher bewertet als bisher

BERLIN taz | Die Zielgruppe für die neue „Zuschussrente“ für Geringverdiener ist größer als bisher gedacht. Dies geht aus einem am Freitag vorgestellten Papier hervor, in dem Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) ihre Vorschläge präzisierte. Für die Erziehung eines Kindes sollen erheblich mehr Beitragsjahre als bisher veranschlagt werden. Auch Minijobberinnen, die zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen, können Beitragsjahre ansammeln.

Die Zuschussrente mit einer Aufstockung der Altersbezüge auf 850 Euro biete gerade für Geringverdienende und alleinerziehende Frauen mit einer gebrochenen Erwerbsbiografie einen starken finanziellen Anreiz, sagte von der Leyen. Geringverdienende müssen auf 35 Jahre an Beitragszeit und insgesamt 45 Jahre an Versicherungszeit kommen, um Anspruch auf eine staatliche Aufstockung ihrer Minirente auf einen Betrag von 850 Euro zu haben. Für alle, die in den zehn Jahren ab Verabschiedung des Gesetzes in Rente gehen, sollen diese Hürden auf 30 Jahre Beitragszeit, beziehungsweise 40 Jahre Versicherungszeit gesenkt werden.

Dabei zählt jedoch nicht nur die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Voll- oder Teilzeitjob als Beitragszeit. Für die Erziehung eines Kindes werden zehn Jahre als Beitragszeit gewertet, wer mehrere Kinder hat, bekommt die Zeit von der Geburt des ersten bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Nachwuchses angerechnet. Bisher werden in der Rentenversicherung dafür nur drei Beitragsjahre verbucht. Auch die Pflege von Angehörigen sollen rechnerisch als „Beitragsjahre“ gewertet werden, heißt es in dem Papier. 400-Euro-JobberInnen, die einen freiwilligen Beitrag von rund 20 Prozent ihres Einkommens in die Rente einzahlen, können diese Tätigkeit gleichfalls als „Beitragszeit“ verbuchen.

Zeiten im Hartz-IV-Bezug werden zwar nicht als Beitragszeit, wohl aber als Versicherungszeit berechnet.

In dem Papier wird das Beispiel einer Floristin genannt, die 15 Jahre lang teilzeitbeschäftigt ist, zwei Kinder erzieht, einen Angehörigen pflegt und 15 Jahre lang Hartz IV bezieht. Diese Frau hätte in Zukunft Anspruch auf die „Zuschussrente“. Allerdings müsste sie all die Jahre in einen Riester-Vertrag eingezahlt, also mindestens fünf Euro im Monat an Beiträgen entrichtet haben.

Nach dem Konzept der Ministerin sollen im Jahre 2035 1,1 Millionen KleinrentnerInnen von der „Zuschussrente“ profitieren. Diese soll dann 2,9 Milliarden Euro jährlich kosten. Im nächsten Jahr soll das Gesetzgebungsverfahren beginnen, die neuen Regelungen am 1. 1. 2013 in Kraft treten. Von der Leyen räumte ein, das Konzept sei noch nicht mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) abgestimmt.

BARBARA DRIBBUSCH