Wohnen nach Wunsch

UNHCR wirft Deutschland Völkerrechtsbruch vor. Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge gefordert

BERLIN dpa ■ Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat die deutschen Behörden dringend aufgefordert, Flüchtlingen die freie Wahl ihres Wohnorts zu erlauben. Es sei unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, die freie Wohnsitzwahl zu verwehren, wenn sie Sozialleistungen beziehen.

In einer gestern in Berlin veröffentlichten Stellungnahme betont der UNHCR, solche Auflagen würden gegen die Genfer Flüchtlingskonvention sowie andere Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und gegen EU-Recht verstoßen.

Nach der Flüchtlingskonvention könne man die Freizügigkeit nur dann beschränken, wenn die entsprechende Regelung gleich für alle Ausländer in Deutschland mit ähnlichem Aufenthaltstitel gelten würde, was aber nicht der Fall sei. Darüber hinaus seien nach der EMRK Beschränkungen nur unter eng gefassten Bedingungen zulässig, etwa um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, Verbrechen zu bekämpfen oder zum Gesundheitsschutz.

Hintergrund der Stellungnahme ist die in vielen Bundesländern gängige Praxis, anerkannten Flüchtlingen und vor Abschiebung geschützten Personen einen Wohnsitz nur in dem jeweiligen Bundesland, Bezirk oder Landkreis zu ermöglichen, in denen die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde. Selbst eine Beschränkung auf einzelne Gemeinden hat es mancherorts schon gegeben, hieß es. Begründet werde dies mit dem Ziel, eine unkontrollierte Binnenwanderung ausländischer Sozialhilfe-Empfänger zu verhindern.