Strauß-Freispruch: Keine Revision

MÜNCHEN ap ■ Der Freispruch des Politikersohns Max Strauß vom Vorwurf der Steuerhinterziehung wird nicht angefochten. Die Staatsanwaltschaft teilte gestern mit, sie werde „nach eingehender Prüfung der mündlichen Urteilsgründe“ nicht Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Augsburg einlegen. Damit werde das Urteil nach Ablauf einer einwöchigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig, hieß es weiter. Nach jahrelangen Ermittlungen war der älteste Sohn des verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß am vergangenen Montag in einem dritten Gerichtsverfahren vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Das Landgericht Augsburg entschied zudem, ihm stehe wegen diverser Durchsuchungsaktionen eine Entschädigung zu, die aber nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht hoch ausfallen wird.