LKW-Fahrer bekommt Recht

FREISPRUCH Das Amtsgericht spricht den LKW-Fahrer frei, dem ein Polizeibeamter das Missachten eines Nachtfahrverbots anlasten wollte. Der Beschuldigte will das Verhalten des Beamten nicht auf sich beruhen lassen

Das Amtsgericht hat den LKW-Fahrer Jörg W. im Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit freigesprochen. Der LKW-Fahrer war vom Polizeibeamten Günter B. angezeigt worden, auf der Kattenturmer Heerstraße in einen angeblich für LKW gesperrten Bereich gefahren zu sein. Jörg W. dagegen fühlte sich vom Beamten gegängelt (die taz berichtete).

Bei einer nächtlichen Kontrolle im März forderte der Beamte von ihm vor Ort 30 Euro. Anschließend hieß es im Bußgeldbescheid, der LKW-Fahrer Jörg W. solle über 100 Euro Strafe zahlen und bekomme einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Zum Verfahren vor dem Amtsgericht kam es überhaupt nur, weil sich der 47-Jährige LKW-Fahrer geweigert hatte, das Geld zu zahlen. Denn er war überzeugt, keinen Fehler gemacht zu haben. Die Beweisfotos, die der beteiligte Polizeibeamte selbst an das Gericht schickte, belegen, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Kontrolle tatsächlich nicht den für sein Fahrzeug gesperrten Bereich befuhr.

Der LKW-Fahrer W. ist der Freispruch aber nicht genug: Denn er will das Verhalten des Beamten nicht auf sich beruhen lassen. Denn der Polizist habe gelogen, sagt er. „Ich möchte diesen Mann von der Straße haben.“

Auf die Staatsanwaltschaft kann er dabei nicht bauen. Die sieht nämlich keine Veranlassung, ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten einzuleiten, sagt deren Sprecher Frank Passade. Es handele sich um ein unglückliches Versehen: „Doch ein Vorsatz des Beamten ist nicht zu erkennen.“  LKA