Land in Sicht für Berliner Wassertaxis

Ein ideenreicher Unternehmer will auf der Spree Fahrgäste befördern: in schwimmenden Taxis. Seit Jahren ringt er mit Behörden und Ämtern um die Verwirklichung des Vorhabens. Grundlegende Probleme sind inzwischen fast alle gelöst

Gerhard Heß hat einen langen Atem. Schon seit fünf Jahren kämpft er für seine Geschäftsidee: Kleine Boote, die Fahrgäste für etwa fünf Euro pro Fahrt über die Spree befördern sollen: in Wassertaxis wie es sie im Ausland, zum Beispiel in New York, längst gibt.

Über vier Jahre lang scheiterte Heß daran, dass Taxis auf deutschen Wasserstraßen nicht vorgesehen waren. Das Wasser- und Schifffahrtsamt stufte die Wassertaxis als Personenschiffe, nicht als Charterboote ein. Heß hätte sie nur mit einer zweiköpfigen Besatzung betreiben dürfen – bei maximal zehn Fahrgästen keine rentable Lösung.

Seit April erlaubt eine neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums die Fahrt auch ohne zweiten Mann an Bord. Allerdings nur tagsüber und bei guter Sicht. Das schwimmende Taxi muss außerdem anlegen können, ohne dass der Steuermann das Ruder verlässt – dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: eine Anlegevorrichtung, die mit Magneten arbeitet oder eine feste, ausklappbare Brücke – oder doch eine zweiköpfige Besatzung. „Wir sind am Prüfen und Überlegen, was wir machen sollen“, sagt Heß.

Auch andere Details der Richtlinie bereiten Heß noch Schwierigkeiten: So ist dort von einem „modifizierten C2-Patent“ die Rede, das er besitzen müsse, um ein Wassertaxi zu steuern. Heß wundert sich: „Normalerweise reicht ein Sportbootführerschein, um ein Boot dieser Größe zu lenken.“ Ein Kapitänspatent der Klasse C2 erlaubt es, Schiffe bis 35 Meter Länge zu lenken. „Man braucht ja auch keinen modifizierten Lkw-Führerschein, um Taxi zu fahren“, sagt Heß.

Das größte Problem bestand für Heß bislang darin, dass er für keine der sechs beantragten Anlegestellen an der Spree eine Genehmigung vom Wasser- und Schifffahrtsamt erhielt. Schon vor zwei Jahren hatte er die Anträge gestellt, weitere sollten folgen. Einige wurden abgelehnt, die restlichen Anträge bekam er vor einigen Wochen schließlich zurück – mit dem Hinweis, er solle sie modifizieren. Was genau er ändern solle, sei nicht erläutert worden, sagt Heß.

„Wir konnten die Anträge nicht früher bearbeiten, weil es die Richtlinie des Verkehrsministeriums noch nicht gab“, erklärt Hartmut Brockemann, Leiter des Wasser- und Schifffahrtsamts. Sobald Heß nun angebe, ob er mit technischer Hilfe anlegen oder doch mit zweiköpfiger Besatzung fahren wolle, könne über die Anträge entschieden werden. Bei einem Treffen am vergangenen Dienstag habe er das mit Heß besprochen und ihm außerdem angeboten, für weitere Anlegestellen „Voranfragen“ zu stellen – um schneller zu klären, ob sie an den geplanten Orten möglich seien.

Heß will die Anträge und Anfragen für vorerst zehn Anlegeplätze entlang des innerstädtischen Spreeufers nun „zeitnah“ stellen. „Das ist aber nur der erste Schritt“, sagt er. JENS GRÄBER