RAF-Plakat verboten

Berliner Landgericht untersagt Berichte und Bilder über den Freigängeralltag von Ex-RAF-Terroristin Eva Haule

BERLIN taz ■ Die Exterroristin Eva Haule hat Berichte und Bilder über sich und ihren Freigängeralltag vom Berliner Landgericht verbieten lassen. Verboten ist außerdem der Abdruck eines Fahndungsplakates aus dem Jahre 1985, welches das Ex-RAF-Mitglied zeigt. Das Verbot gilt für den „Zusammenhang mit Berichten über Haules Haftlockerungen und ihre bevorstehende Entlassung“. Wie eine Sprecherin auf taz-Anfrage mitteilte, seien die beiden einstweiligen Verfügungen am 1. und 13. März erlassen worden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet voraussichtlich Mitte des Jahres über eine Haftentlassung von Haule, 52. Sie wäre nach Brigitte Mohnhaupt das zweite Ex-RAF-Mitglied, das nach Verbüßung ihrer Mindesthaftzeit (21 Jahre für dreifachen Mord) in diesem Jahr auf Bewährung freikommt. Das Springer-Blatt BZ hatte die Freigängerin heimlich fotografiert und damit einen Bericht („RAF-Terroristin läuft durch Berlin“) illustriert. Die Berliner Morgenpost, ebenfalls aus dem Springer Verlag, hatte einen Bericht über die bevorstehende Haftentlassung mit dem damaligen Fahndungsfoto bebildert. Haule stehe aber wie jedem anderen Häftling das Recht zu, die Entlassungsvorbereitungen außerhalb öffentlicher Aufmerksamkeit zu durchleben, so ihre Anwältin Stefanie Schork in der Antragsschrift. Haule beruft sich auf die Lebachentscheidung von 1972. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht ein ZDF-Dokumentarspiel verboten, weil es die Resozialisierung von Kriminellen gefährde, die 1969 vier Wachsoldaten töteten. Die Resozialisierung Straffälliger sei im Interesse der Gesellschaft und dürfe nicht gefährdet werden, heißt es in dem Urteil. PU