Tätowierer sind keine Künstler

KASSEL dpa ■ Tätowierer sind vor dem deutschen Gesetz keine Künstler. Das entschied das Bundessozialgericht gestern in letzter Instanz. Die Richter gaben der Künstlersozialkasse Recht, die einen Tätowierer nicht versichern wollte. Das Gericht folgte der Argumentation, dass ein Tätowierer eher zum Kreis der Kunsthandwerker gehöre. Eine „gewisse gestalterische Leistung“ sei dem Kläger zwar nicht abzusprechen. Das gelte aber für viele Handwerker wie Goldschmiede oder Instrumentenbauer. Die Künstlersozialkasse betreut rund 150.000 Menschen. Etwa die Hälfte der Versicherten sind bildende Künstler, die übrigen Schauspieler, Musiker oder Journalisten. (Az.: B 3 KS 2/07 R)