KINDESMÖRDER: FORDERUNG AUF SCHMERZENGELD
: Entscheidung zu Gäfgen soll im Juni fallen

FRANKFURT | In einem neuen Prozess hat der verurteilte Kindesmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld vom Land Hessen wegen Folterandrohung gefordert. Der 35-Jährige sagt, er sei körperlich angegriffen worden. Das Gericht sieht weiteren Aufklärungsbedarf und setzt den Prozess mit einem schriftlichen Verfahren fort. Ein Urteil wird für den 1. Juni erwartet. Zuvor hatte der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner in dem Verfahren erstmals den Namen seines Ansprechpartners im Bereich des hessischen Innenministeriums genannt: LKA-Chef Norbert Nedela. (dapd)