Klagen auf Schadenersatz sind möglich

FREIBURG taz | Eine dreimonatige Stilllegung der sieben alten AKWs kostet die Betreiber rund 575 Millionen Euro. Das hat der Bremer Wirtschaftsprofessor Wolfgang Pfaffenberger für „Spiegel Online“ ausgerechnet.

Diese Summe könnten die Betreiber vom Staat einklagen, wenn die Stilllegung rechtswidrig war. Der von der Bundesregierung angeführte Paragraf 19 des Atomgesetzes ist keine geeignete Rechtsgrundlage. Eine Schadenersatzpflicht bliebe dem Staat nur erspart, wenn die Betreiber freiwillig die Altmeiler herunterfahren oder freiwillig auf eine Unterlassungsklage gegen die Anordnung verzichten. Der Staat kann das Schadensrisiko allerdings auch reduzieren, indem er möglichst schnell eine gesetzliche Grundlage zur vorläufigen Stilllegung der alten AKWs schafft und die Anordnung zur Stilllegung wiederholt.

Keine Lösung wäre, nur die Laufzeitverlängerung per Gesetz rückgängig zu machen. Denn die meisten der sieben Alt-AKWs haben ihre Reststrommenge aus dem rot-grünen Atomkonsens aus dem Jahr 2002 noch nicht aufgebraucht. Nur das AKW Neckarwestheim nutzt schon seine achtjährige Zusatzstrommenge. Alle anderen AKWs könnten weiterlaufen.

Erforderlich wäre daher eine neue Bestimmung im Atomgesetz, die es dem Staat erlaubt, AKWs vorläufig stillzulegen, bis eine neue Risikoanalyse durchgeführt wurde. Eine solche Ergänzung wäre eine Inhaltsbestimmung des Eigentums. Dies wäre auch auch verhältnismäßig – angesichts der Tragödie in Japan, wo die bisherige Risikoanalyse offensichtlich zu naiv war. Eine Entschädigung müsste hierfür nicht bezahlt werden.

Wenn eine neue Risikoanalyse ergibt, dass zu wenig Vorsorge gegen einen schweren Schaden getroffen wurde, können die Behörden eine Nachrüstung der Anlagen oder deren endgültige Stilllegung anordnen. Dies ist auf der Grundlage des geltenden Atomgesetzes möglich und führt ebenfalls nicht zu Ersatzansprüchen. CHRISTIAN RATH