Konkurrenz 2.0 ärgert Taxifahrer

SHARE ECONOMY Apps, die private Fahrten in Städten vermitteln, sind weltweit auf dem Vormarsch. Rechtlich bewegen sie sich in einer Grauzone

BERLIN taz | In mehreren Metropolen weltweit haben Taxifahrer am Mittwoch mit Streiks und Autokorsos gegen Mobiltelefon-Apps demonstriert, die private Fahrangebote vermitteln. Die Proteste richten sich vor allem gegen das US-amerikanische Start-up-Unternehmen Uber. Etwa 20 Prozent weniger als mit dem Taxi kostet es, wenn der Fahrgast sich über die App Uber Pop einen Fahrer sucht. Ein Fünftel des Fahrpreises erhält das Unternehmen als Gebühr.

Das Geschäftsmodell funktioniert gut. Uber hat inzwischen einen Unternehmenswert von mehr als 17 Milliarden US-Dollar und ist in 128 Städten in 27 Ländern vertreten. Als Fahrer kann sich praktisch jeder anmelden, der einen Führerschein besitzt.

Taxiunternehmen sehen in dem Angebot eine gesetzwidrige Konkurrenz, die sich nicht an die Regulierungen für gewerbliche Fahrten halte. „Private Fahrer haben nun mal keine Zulassung auf dem Taximarkt – und sie zahlen in der Regel keine Steuern auf diese Fahrten“, sagt Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands. Außerdem seien sie „oft nicht für die Beförderung versichert, unterziehen sich keinen regelmäßigen Gesundheitschecks und legen keine Prüfungen über ihre Ausbildung und den technischen Zustand des Autos ab“.

Uber selbst hält sich nicht für zuständig, wenn Fahrer sich nicht an das Personenbeförderungsgesetz halten. Man biete ja selbst keinen Fahrservice an, sondern stelle nur eine Vermittlungsplattform zur Verfügung.

Rechtlich bewegen sich die Apps in einer Grauzone. In Brüssel ist Uber Pop bereits gesetzlich verboten. Der deutsche Taxiverband plant eine Klage gegen Uber. In Berlin erwirkte ein Taxiunternehmer bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Limousinenservice Uber Black. Die Hamburger Wirtschaftsbehörde untersagte der Firma Wundercar am Freitag, Touren über eine App zu vermitteln. Das Start-up gibt den Fahrern keine festen Preise vor. Prinzipiell soll also die Fahrt kostenlos sein. Es gibt allerdings die Option, ein Trinkgeld in „beliebiger Höhe“ zu zahlen. Davon wiederum behält Wundercar 20 Prozent ein.

ANNIKA WAYMANN

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