Kindeswohl wird registriert

In der Debatte um die Aufdeckung illegal in Hamburg lebender Kinder durch das Schülerregister wollen alle Politiker nur eines im Blick haben: das Wohl der betroffenen Minderjährigen

Von KAIJA KUTTER
und MARCO CARINI

Das Wort des Abends lautet Kindeswohl. Zumindest war es in der Bürgerschaftsdebatte über das Schülerregister, dessen Daten der Innenbehörde dazu dienen könnten, illegal in Hamburg lebende Kinder mit ihren Familien herauszufiltern, gestern die am meisten strapazierte Vokabel. „Zu Gunsten des Kindeswohls“ müssen wir „Kinder aus der Illegalität vorholen“, betonte da Schulsenatorin Alexandra Dinges-Dierig (CDU). Denn der „psychische Druck“, den diese Kinder aushalten müssten, sei unbeschreiblich, ergänzte der CDU-Abgeordnete Wolfhard Ploog. Und Fraktionskollege Robert Heinemann wusste: „Leben in der Illegalität ist per se kindeswohlgefährdend.“

Da empfand es die SPD-Abgeordnete Aydan Özoguz als „zynisch, wenn die CDU von Kindeswohl redet, wohl wissend, dass die Aufdeckung illegaler Existenzen, Abschiebungen bedeuten kann“. Für solche Kinder und ihre Familien müssten „glaubhafte Schutzmechanismen“ geschaffen werden, so GAL-Fraktionschefin Christa Goetsch, wenn die Regierung wolle, dass illegal lebende Eltern auch nach der Einführung des Registerabgleichs ihre Kinder noch auf eine Schule schicken.

Doch solche Mechanismen existieren nicht. Wolfhard Ploog, Vorsitzender des Eingabeausschusses, will sich immerhin „Mühe geben, Lösungen zu finden, bei denen Eltern und Kinder bleiben können“. Auch Heinemann versprach, „jeden Fall vor die Härtefallkommission zu bringen und zu versuchen, den Kindern einen Aufenthalt bis zum Schulabschluss zu sichern“.

Allerdings gebe es noch keinen entsprechenden Fraktionsbeschluss, räumte Heinemann schon vor der Sitzung ein. Skeptischer äußerte sich Ploog gegenüber der taz: „Bisher hat der Senat immer nur angeboten, die Kinder dürften bis Schuljahrsende bleiben.“ Auch die GAL-Abgeordnete Antje Möller betont: „Dass illegalen Kindern die gerade eingeschult wurden, ein Abschluss ermöglicht wird, widerspricht der Hamburger Praxis.“

Ungeachtet dessen hat die Bildungsbehörde den Druck auf die Schulleitungen erhöht. „Bis Freitag den 13. Oktober“, heißt es in einem Brief vom vorigen Donnerstag, sollen alle Schulleiter „noch nicht vollzogene Meldungen“ für das Register nachliefern. Schulleiter, die „vom illegalen Aufenthalt“ eines Schülers wüssten, seien verpflichtet „unverzüglich die Ausländerbehörde zu verständigen“. Sonst drohten straf und disziplinarrechtliche Konsequenzen. Ferner wird an die „Pflicht“ erinnert, sich von jedem Schüler eine Meldebestätigung vorlegen zu lassen.

„Wir wissen gar nicht, ob jemand illegal hier ist“, erklärte dagegen ein Rektor der taz. „Die Kinder geben ihre Adresse an und wir überprüfen das nicht.“ Gegenüber NDR 90,3 bekundeten zwei Schulleiterinnen, sie hätten die Daten abgeliefert, aber drei illegale Kinder nicht aufgeführt. Grund sei die Befürchtung, „dass die Familie das Kind im Hause lässt“.

Bildungsbehördensprecher Alexander Luckow zufolge haben bisher rund 300 von 470 Schulen die Daten geliefert. Bei den übrigen werde man „nachfassen“. Jedem Verdacht, dass Kinder nicht gemeldet wurden, werde man „nachgehen“.