BUNDESGERICHTSHOF
: Urteil im Müllskandal von Köln rechtskräftig

KARLSRUHE | Das Urteil im Zusammenhang mit dem Kölner Müllskandal hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Der Geschäftsführer einer Tochtergesellschaften des Trienekens-Konzerns, der auch SPD-Politiker auf Kommunalebene ist, war 2008 wegen Beihilfe zur Untreue des Kölner Müllunternehmers Hellmut Trienekens vom Landgericht Köln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er hatte dagegen Revision eingelegt. Diese lehnte der BGH nun als unbegründet ab. (apn)