BUNDESWEHR ZU BOMBENANGRIFF AUF TANKLASTWAGEN
: Kein Diziplinarverfahren gegen Oberst Klein

BERLIN | Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Luftangriff von Kundus ist der verantwortliche Bundeswehroberst Georg Klein auch dienstrechtlich entlastet worden. Die disziplinarischen Vorermittlungen wurden eingestellt. Klein hatte am 4. September 2009 den Befehl zum Bombardement von zwei entführten Tanklastern in Nordafghanistan gegeben. Dabei gab es bis zu 142 Tote und Verletzte. Die Bundeswehr hatte geprüft, ob Klein gegen geltende nationalen und internationalen Einsatzregeln verstoßen habe. Es hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben.

Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) bleibt eine Gegenüberstellung mit seinen entlassenen Widersachern vor dem Ausschuss erspart. Die Opposition scheiterte vor dem BGH mit der Klage, Guttenberg sowie Exstaatssekretär Peter Wichert und den früheren Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan zeitgleich zu vernehmen. Mit der Gegenüberstellung wollten SPD, Grüne und Linke Widersprüche in den Aussagen der drei Männer klären, die alle bereits vor dem Ausschuss ausgesagt hatten. (afp, apn)