Homoehe bei Erbe gleichgestellt

BESCHLUSS Karlsruhe hat entschieden: Die Benachteiligung bei der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig. Rückwirkende Regelung für Altfälle

KARLSRUHE taz | Die Benachteiligung von homosexuellen Lebenspartnern bei der Erbschaftssteuer gegenüber Ehepaaren ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzbeschluss. Eine Schlechterstellung beim Freibetrag und beim Steuersatz verstößt demnach gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende des Jahres eine rückwirkende Regelung für Altfälle zwischen 2001 und 2008 finden, heißt es in dem Beschluss.

Das Verfassungsgericht entschied, dass sich die Privilegierung der Ehegatten beim Freibetrag nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen lasse. Diese lebten wie Ehegatten in einer „auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft“. Auch ihnen komme bereits zu Lebzeiten das Vermögen ihres eingetragenen Lebenspartners zugute. Ebenso erwarteten sie, den gemeinsamen Lebensstandard im Falle des Todes des Partners halten zu können.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Entscheidung. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sprach von einem guten Tag für Homosexuelle und forderte, dass auch „die Diskriminierung im Einkommensteuerrecht“ unverzüglich beendet werden müsse.

Auch der Lesben- und Schwulenverband zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. Der Gesetzgeber sei nun aufgefordert, für eine umfassende Gleichstellung auch bei der Einkommenssteuer und der Beamtenversorgung zu sorgen. Die Partei Die Linke forderte die vollständige Gleichstellung in allen Bereichen, vom Steuer- bis zum Adoptionsrecht.

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