LANDGERICHTSURTEIL
: Vater darf Erspartes der Tochter nicht antasten

COBURG/KRONACH | Eltern können keineswegs frei über die Ersparnisse ihrer Kinder verfügen – auch wenn sie im Besitz des Sparbuchs sind und einen Teil des Geldes von ihnen stammt. Das hat das Landgericht Coburg entschieden. Die mit dem Fall befasste Zivilkammer verpflichtete den Vater einer inzwischen volljährigen Frau dazu, die vom Konto der Tochter abgehobenen 1.600 Euro an diese zurückzuzahlen. Laut Gericht hat der Vater in dem vorliegenden Fall schon deshalb keinen Anspruch auf das Geld, weil es sich im Wesentlichen um Geschenke Dritter handele. (dpa)