LANDESSOZIALGERICHT: KEINE MENSCHENWÜRDIGE EXISTENZ
: Niedrige Asylhilfen verfassungswidrig

ESSEN | Die Leistungen für Asylbewerber sind laut nordrhein-westfälischem Landessozialgericht ungenügend und damit verfassungswidrig. Die Richter wollen deshalb durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind, so das Gericht. Im Vergleich zu den Hartz-IV-Leistungen reichten die Hilfen offensichtlich nicht aus, um eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten. Das Gericht verwies darauf, dass die Leistungen seit Schaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1993 nicht angehoben worden seien. Zudem seien sie nicht in einem Verfahren bemessen worden, wie es das Bundesverfassungsgericht verlange, sondern „ins Blaue hinein“ geschätzt worden.

Im vorliegenden Fall hatte ein alleinstehender Mann aus dem Irak geklagt, der in einem Asylbewerberheim wohnt. Für seinen gesamten Bedarf, außer Unterkunft, Heizung und Hausrat, erhielt er monatlich 224,97 Euro – entsprechendes Hartz IV oder Sozialhilfe betrug im selben Zeitraum 351 Euro plus Unterkunft und Heizung. (epd)