LANDGERICHT KÖLN
: Neue Linie bei Redtube

FREIBURG | Das Landgericht Köln hat sich selbst korrigiert. Die Adressen von Nutzern des Pornoportals redtube.com hätten nicht an dubiose Anwaltskanzleien herausgegeben werden dürfen. Das Landgericht gab in vier Präzedenzfällen jetzt den ersten Widersprüchen von Betroffenen statt.

Nach Auffassung der Richter liege bei einem bloßen Streaming von Filmen keine Urheberrechtsverletzung vor, jedenfalls sei diese nicht offensichtlich. Deshalb durften die vorgelegten IP-Adressen der angeblichen Redtube-Nutzer nicht realen Namen und Adressen zugeordnet werden. Im ursprünglichen Antrag war allerdings nicht von Streaming, sondern von „Download-Links“, die Rede, womit das Landgericht wohl getäuscht wurde. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren über die Abmahnkosten kommen, dürfte die neue Entscheidung aus Köln den Nutzern helfen. (Az.: 209 O 188/13 u. a.) (chr)

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