Unabhängigkeit ist rechtens

KOSOVO Nach Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs verstößt die Unabhängigkeitserklärung des Landes nicht gegen internationales Recht

DEN HAAG dpa | Der Internationale Gerichtshof hat die Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeit des Kosovo bestätigt. Die Richter der höchsten Rechtsinstanz der Vereinten Nationen in Den Haag erklärten mit 10 zu 4 Stimmen, dass die Loslösung der ehemaligen Provinz Serbiens durch die Unabhängigkeitserklärung des kosovarischen Parlaments am 17. Februar 2008 „das internationale Recht nicht verletzt hat“. Die Einschätzung ist rechtlich für keine Seite bindend. Der Richterspruch wird aber als politische Niederlage Serbiens gewertet.

Kosovos Unabhängigkeit habe weder Bestimmungen des Völkerrechts verletzt noch gegen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates verstoßen, erklärte IGH-Präsident Hisashi Owada bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens des „Weltgerichts“. Es war auf Wunsch Serbiens von der UN-Vollversammlung in Auftrag gegeben worden.

Die Regierung in Belgrad hatte gehofft, der IGH würde Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Loslösung des Kosovo von Serbien bekräftigen. Serbien wollte damit eine neue UN-Resolution erreichen, die eine Wiederaufnahme von Verhandlungen über den Status des Kosovo verlangen sollte.

Auch nach dem Rechtsgutachten will Serbien um die Rückkehr des Kosovos in seinen Staatsverband kämpfen. Das kündigte der serbische Außenminister Vuk Jeremic gestern im Belgrader Fernsehen an. „Wir werden niemals die Unabhängigkeit Kosovos anerkennen“, sagte der sichtlich enttäuschte Minister: „Vor uns liegen schwere Tage.“ Der „diplomatische Kampf“ gehe weiter.

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